Alpencup Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen zur Alpencup-Wertung

  1. Fahrerschuhwerk: Nachträglich montierte Sohlen dürfen die Originalsohle des Schuhs in der max. Länge und max. Breite nicht überragen, und dürfen keine Führungs-schienen und Führungsrillen aufweisen. Material ist egal.
  2. Helferschuhwerk: Es ist nur herkömmliches griffiges Schuhwerk erlaubt.
  3. Hornerbauweise: Es sind nur Horner in Holzbauweise mit Metallsohlen und ohne zusätzliche Lenkhilfen und Haltegriffe zugelassen. Verstellbare Teile sind nicht erlaubt.
  4. Hornersohlen:
    Max. Breite: 50mm
    Max. Sturz: 1/10 der Sohlenbreite. Die Messung erfolgt vor dem Start (keine Toleranz). Der Messbereich reicht von ganz hinten bis zum vorderen Bein des Horners. Zur Messung wird eine einheitliche Lehre verwendet.
    Profil: Flachprofil ohne Führungsrillen und Hohlschliff (kein U-Profil).
  5. Stehhilfe: Nägel oder Holzschrauben am Kufenende, die nicht breiter als die Kufen sind gelten als Stehhilfe und nicht als Haltegriffe und sind erlaubt.
  6. Torfehler: Die ausgeflaggte Strecke ist einzuhalten. Beide Hornerschnäbel müssen das (noch) stehende Tor passieren. Einfädeln bedeutet Disqualifikation.
  7. Zielwertung: Die gemeldete Mannschaft (Fahrer und Helfer) muss mit mindestens einem Teil des Horners die Ziellinie überqueren. Alle Durchgänge (Prämienlauf) müssen von derselben Mannschaft bestritten werden. Der Horner darf zwischen zwei Läufen gewechselt werden. Jeder Teilnehmer (Fahrer und Helfer) darf pro Lauf nur einmal starten. Die Startnummer darf nicht gewechselt werden. Namensänderungen von Fahrer und Helfers müssen bei der Startnummernausgabe angegeben werden. Kommen beide vorangemeldeten Teilnehmer nicht zur Startnummernausgabe, bleibt die entsprechende Startnummer frei. Gemischte Mannschaften (Damen/Herren) starten generell unter Herren.

Weitere Bestimmungen

  1. Jede Mannschaft besteht aus einem Fahrer und einem Helfer, die beide mindestens 16. Jahre sein müssen.
  2. Jeder Teilnehmer startet auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko und hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
  3. Jeder Horner muss klar als Horner in Originalbauweise erkennbar sein.
  4. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung, auch nicht gegenüber Dritten.
  5. Die Anweisungen der Funktionäre sind strikt zu befolgen.
  6. Anmeldungen werden nur anerkannt, wenn sie vom Fahrer und Helfer unterschrieben sind.
  7. Die Starnummern sind nach dem Rennen im Zielraum abzugeben.
  8. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Wettkampfbestimmungen hat Disqualifikation zur Folge.